R1234YF PKW-Klimatisierung Klimagas Kältemittel Füllgewicht 5 Kg Aufladbarem Zylinder 1/4 Anschluss
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Kältemittel, R1234YF
Neuware
- 5 Kg
( Die Flasche ist im Preis mit enthalten )
Verwendung und Anwendung
Kältemittel transportieren Wärmeenergie (sog. Enthalpie) gegen Temperaturgradienten. Die Anwendungsgebiete von Kältemitteln sind ebenso vielfältig wie die Kältemittel selbst, vom Kühlschrank bis hin zur Wärmepumpe.
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Automobilbranche
Hauptanwendungsbereich: Klimaanlagen in Autos
Die Europäische Union hat aus Umweltgründen R1234yf als Ersatz für das Kältemittel R134a vorgeschrieben. Seit 2017 verwenden die meisten neu produzierten Fahrzeuge R1234yf.
Beispiele für Marken: VW, Mercedes, BMW, Audi, Peugeot, Renault, Fiat usw.
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Tragbare Klimaanlagen und einige moderne Haushaltsklimageräte
Zwar noch nicht weit verbreitet, wird R1234yf aufgrund seiner umweltfreundlichen Eigenschaften zunehmend auch in neuen Geräten eingesetzt. -
Systeme mit Anforderungen an niedriges GWP (Global Warming Potential)
Der GWP-Wert von R1234yf beträgt nur 4 (zum Vergleich: R134a hat einen GWP von ca. GWP ≈ 4). Daher wird es bevorzugt in klimafreundlichen Produkten eingesetzt.
Wichtiger Hinweis zur Umgangsberechtigung für Kältemittel:
- Original versiegelte Kältemittelflaschen.
- Flaschendesign und Farbe kann natürlich, weil Mehrwegflaschen im Tauschsystem, abweichen.
- Der Zylinder ist im Preis inbegriffen
Rückgabe der Pfandflasche:
Bei uns nach dem 28. Februar 2024 erworbene Behälter können zum Zwecke der Wiederauffüllung gemäß Art. 11 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2024/573 unter Verwendung des mitgelieferten Rücksendescheins zurückgeschickt werden. Ist ein Rücksendeschein nicht (mehr) vorhanden, können Sie über das Kontaktformular einen neuen Rücksendeschein anfordern.
Gesetz zum Umgang mit Kältemitteln:
Verkauf ausschließlich an Inhaber eines Zertifikats gem. Art. 10 Abs. 1 UAbs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 573/2024 oder Vertreter von Unternehmen, die solche Inhaber oder Inhaber einer Ausbildungsbescheinigung gem. Art. 10 Abs. 1 UAbs. 2 der Verordnung beschäftigen. Der Erwerb der Ware muss der Installation, Instandhaltung oder Wartung oder Reparatur von Einrichtungen gem. Art. 5 Abs. 2 und 3 lit. a und b und Art. 10 Abs. 1 UAbs. 2 dienen, die die Ware enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen.