R507 Klimagas Kältemittel Füllgewicht 10 Kg Aufladbarem Zylinder 1/4 Anschluss
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Kältemittel, R507
Neuware
- 10 Kg
( Die Flasche ist im Preis mit enthalten )
Verwendung und Anwendung
Das Kältemittel R507 ist ein HFC (Fluorkohlenwasserstoff)-Gas, das aus einer Mischung von 50 % R125 und 50 % R143a besteht. Aufgrund seiner ozonunschädlichen Eigenschaften (ODP=0) wurde es insbesondere als Alternative zu R502 entwickelt. Es wird häufig in gewerblichen und industriellen Kühlanwendungen eingesetzt.
Einsatzbereiche von R507
Gewerbliche Kühlsysteme
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Supermarkt-Kühlmöbel
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Verkaufsvitrinen
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Kühlräume
📌 Industrielle Kühlung
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Lebensmittelverarbeitungsbetriebe
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Kühlhäuser
Transportkälte
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Kühl-Lkw
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Container-Kühlsysteme
Anwendungen im Niedrig- und Mitteltemperaturbereich
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Zuverlässige Leistung bis –45 °C
Retrofit-Projekte
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Umrüstung älterer Anlagen, die mit R502 betrieben wurden
Vorteile von R507
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Schädigt die Ozonschicht nicht (ODP=0)
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Sehr ähnliche thermodynamische Eigenschaften wie R502 → geeignet für Retrofits
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Hohe Effizienz bei Anwendungen im Niedrig- und Mitteltemperaturbereich
Wichtiger Hinweis zur Umgangsberechtigung für Kältemittel:
- Original versiegelte Kältemittelflaschen.
- Flaschendesign und Farbe kann natürlich, weil Mehrwegflaschen im Tauschsystem, abweichen.
- Der Zylinder ist im Preis inbegriffen
Rückgabe der Pfandflasche:
Bei uns nach dem 28. Februar 2024 erworbene Behälter können zum Zwecke der Wiederauffüllung gemäß Art. 11 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2024/573 unter Verwendung des mitgelieferten Rücksendescheins zurückgeschickt werden. Ist ein Rücksendeschein nicht (mehr) vorhanden, können Sie über das Kontaktformular einen neuen Rücksendeschein anfordern.
Gesetz zum Umgang mit Kältemitteln:
Verkauf ausschließlich an Inhaber eines Zertifikats gem. Art. 10 Abs. 1 UAbs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 573/2024 oder Vertreter von Unternehmen, die solche Inhaber oder Inhaber einer Ausbildungsbescheinigung gem. Art. 10 Abs. 1 UAbs. 2 der Verordnung beschäftigen. Der Erwerb der Ware muss der Installation, Instandhaltung oder Wartung oder Reparatur von Einrichtungen gem. Art. 5 Abs. 2 und 3 lit. a und b und Art. 10 Abs. 1 UAbs. 2 dienen, die die Ware enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen.